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Aus § 71a GEG wird § 56 GModG

Veröffentlicht am
12 Aug 2026
Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet, der Bundesrat hat am selben Tag zugestimmt. Damit löst das GModG das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab und schafft unter anderem das sogenannte Heizungsgesetz – die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht beim Heizungstausch – ersatzlos ab. Wer beim Stichwort GModG zuerst an die Heizungsdebatte denkt, übersieht dabei leicht eine der praktisch folgenreichsten Änderungen: die deutliche Ausweitung der Pflicht zur Gebäudeautomation.

Was ändert sich konkret: aus § 71a GEG wird § 56 GModG

Die bisherige Regelung zur Gebäudeautomation aus § 71a GEG wird im GModG in einen eigenständigen § 56 überführt – und dabei deutlich verschärft. Der entscheidende Unterschied liegt in der Leistungsschwelle: Bisher galt die Automationspflicht für Nichtwohngebäude mit Heizungs-, Klima- oder Lüftungsanlagen ab einer Nennleistung von mehr als 290 Kilowatt. Mit § 56 GModG sinkt diese Schwelle auf mehr als 70 Kilowatt.

Der Effekt dieser Absenkung ist erheblich: Während bisher vor allem große Gewerbeimmobilien und Industriebauten betroffen waren, fallen künftig deutlich mehr Bürogebäude, Verwaltungsgebäude, Schulen und andere Nichtwohngebäude unter die Pflicht – oft schon ab rund 1.000 m² Nutzfläche.

Betroffene Bestandsgebäude müssen bis zum 31. Dezember 2029 nachgerüstet werden, sofern die Ausrüstung technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.

Was das System laut Gesetz leisten muss

§ 56 GModG beschreibt recht konkret, wozu ein Gebäudeautomationssystem in der Lage sein muss. Dazu zählen unter anderem:

  • eine kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse der Verbräuche aller Hauptenergieträger sowie aller gebäudetechnischen Systeme,
  • die Möglichkeit, diesen Verbrauch aktiv anzupassen,
  • das Aufstellen von Anforderungswerten zur Energieeffizienz und das Erkennen von Effizienzverlusten,
  • die Information der Betreiber über Verbesserungsmöglichkeiten,
  • sowie eine herstellerunabhängige, offene Datenschnittstelle.

Damit ist die Anforderung deutlich konkreter als eine reine "Steuerung nach Bedarf" – gefordert ist ein System, das durchgängig misst, dokumentiert, auswertet und aktiv eingreift.

Wen betrifft das jetzt konkret?

Für Eigentümer und Betreiber lohnt sich ein früher Blick auf die eigene Anlagentechnik. Die praktische Konsequenz der abgesenkten Schwelle: Ein Gebäude, das bislang komfortabel unter der 290-kW-Grenze lag und deshalb keine Automationspflicht hatte, kann mit der neuen 70-kW-Grenze plötzlich betroffen sein – mit einer Nachrüstfrist, die zwar bis Ende 2029 läuft, aber angesichts der Planungs- und Beschaffungszeit für viele Portfolios schon jetzt beginnen sollte.

Wie viboo zur § 56-Konformität beiträgt

Genau an den im Gesetz geforderten Punkten setzt die viboo-Plattform an:

  • Raumweise Steuerung der Wärmeverteilung – statt einer groben Regelung auf Erzeugerebene.
  • Erfassung & Analyse von Wärmeverbräuchen – die Grundlage für die im Gesetz geforderte kontinuierliche Verbrauchsüberwachung.
  • Vorschläge zur Optimierung bzw. automatische Optimierung der Heizungsanlage – das im Gesetz geforderte Erkennen von Effizienzverlusten und die aktive Anpassung.
  • Raumklimamonitoring – für Nachweis und Betrieb gleichermaßen relevant.
  • Interoperabilität über offene Schnittstellen zu BMS & EMS – passend zur geforderten herstellerunabhängigen Datenschnittstelle.

Weil viboo dabei mit kabellosen, hardwareunabhängigen Geräten arbeitet, lässt sich ein bestehendes Gebäude oft innerhalb weniger Stunden nachrüsten – ohne dass zuvor ein klassisches, verkabeltes Gebäudeleitsystem installiert werden muss.

Kurz zusammengefasst

  • Das GModG hat das GEG abgelöst; die Automationspflicht wandert von § 71a GEG zu § 56 GModG.
  • Die Leistungsschwelle sinkt von >290 kW auf >70 kW – betroffen sind damit deutlich mehr Gebäude.
  • Nachrüstfrist: 31. Dezember 2029, sofern technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar.
  • Gefordert ist ein System, das kontinuierlich misst, protokolliert, analysiert, aktiv anpasst und offene Schnittstellen bietet.
  • viboo deckt genau diese Anforderungen ab – kabellos und schnell installierbar.

Sie möchten wissen, ob Ihr Gebäude oder Portfolio von § 56 GModG betroffen ist und wie Sie die Anforderungen am effizientesten erfüllen?
Kontaktieren Sie uns gerne hier. W.ir prüfen das gerne gemeinsam mit Ihnen und stellen Ihnen unsere Lösung von viboo vor.

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