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Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet, der Bundesrat hat am selben Tag zugestimmt. Damit löst das GModG das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab und schafft unter anderem das sogenannte Heizungsgesetz – die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht beim Heizungstausch – ersatzlos ab. Wer beim Stichwort GModG zuerst an die Heizungsdebatte denkt, übersieht dabei leicht eine der praktisch folgenreichsten Änderungen: die deutliche Ausweitung der Pflicht zur Gebäudeautomation.
Die bisherige Regelung zur Gebäudeautomation aus § 71a GEG wird im GModG in einen eigenständigen § 56 überführt – und dabei deutlich verschärft. Der entscheidende Unterschied liegt in der Leistungsschwelle: Bisher galt die Automationspflicht für Nichtwohngebäude mit Heizungs-, Klima- oder Lüftungsanlagen ab einer Nennleistung von mehr als 290 Kilowatt. Mit § 56 GModG sinkt diese Schwelle auf mehr als 70 Kilowatt.
Der Effekt dieser Absenkung ist erheblich: Während bisher vor allem große Gewerbeimmobilien und Industriebauten betroffen waren, fallen künftig deutlich mehr Bürogebäude, Verwaltungsgebäude, Schulen und andere Nichtwohngebäude unter die Pflicht – oft schon ab rund 1.000 m² Nutzfläche.
Betroffene Bestandsgebäude müssen bis zum 31. Dezember 2029 nachgerüstet werden, sofern die Ausrüstung technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.
§ 56 GModG beschreibt recht konkret, wozu ein Gebäudeautomationssystem in der Lage sein muss. Dazu zählen unter anderem:
Damit ist die Anforderung deutlich konkreter als eine reine "Steuerung nach Bedarf" – gefordert ist ein System, das durchgängig misst, dokumentiert, auswertet und aktiv eingreift.
Für Eigentümer und Betreiber lohnt sich ein früher Blick auf die eigene Anlagentechnik. Die praktische Konsequenz der abgesenkten Schwelle: Ein Gebäude, das bislang komfortabel unter der 290-kW-Grenze lag und deshalb keine Automationspflicht hatte, kann mit der neuen 70-kW-Grenze plötzlich betroffen sein – mit einer Nachrüstfrist, die zwar bis Ende 2029 läuft, aber angesichts der Planungs- und Beschaffungszeit für viele Portfolios schon jetzt beginnen sollte.
Genau an den im Gesetz geforderten Punkten setzt die viboo-Plattform an:
Weil viboo dabei mit kabellosen, hardwareunabhängigen Geräten arbeitet, lässt sich ein bestehendes Gebäude oft innerhalb weniger Stunden nachrüsten – ohne dass zuvor ein klassisches, verkabeltes Gebäudeleitsystem installiert werden muss.
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